Mit fünf Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg und zwei Landesverbänden des Garten- und Landschaftsbaus unterhalten wir langfristige und enge Kooperationen. Diese beinhalten unter anderem:
​Sonderkonditionen bei der Abrechnung
Erfolgsprovision erst nach dem gerichtlichen Mahnverfahren
Kostenlose Referenten für Schulungen und Innungsversammlungen
Wenn auch Sie Interesse an einer Kooperation haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.